Freundlichkeit ist eine Sprache,
die Taube hören und
Blinde lesen können.

Mark Twain

Pflegerische Leistungen (SGB XI)

Pflege nach SGB XI umfasst unter anderem:

  • Körperpflege (waschen, duschen, baden)
  • An- und Auskleiden
  • Inkontinenzversorgung
  • Zubereiten von kleinen Mahlzeiten
  • Verabreichung von Sondennahrung
  • Betreuung – vorlesen, spazierengehen, spielen, kochen, backen u.v.m.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung des unmittelbaren Lebensumfeldes
  • Einkauf und Besorgungen
  • Betten und positionieren
  • Mobilisation
  • u.v.m – sprechen Sie uns an!

Wir versorgen Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen:
bis zu 3x täglich oder nur 1x wöchentlich

Hier finden Sie unseren Transparenzbericht, basierend auf der Grundlage, der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung.