Wir werden nie wissen,
wie viel Gutes ein einfaches
Lächeln vollbringen kann.

Mutter Teresa

Beratungsleistungen SGBXI/§37,3

Mit der Bewilligung eines Pflegegrades haben Sie einerseits den Anspruch,
andererseits die Verpflichtung zu regelmäßiger Beratung durch professionelle Pflegefachkräfte.

  • Regelmäßige Beratungsbesuche – ohne dass Sie selbst an den erneuten Besuch denken müssen
  • Unterstützung bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse
  • Pflegeschulung gemäß § 45 SGB XI für pflegende Angehörige mit 90 min Dauer
  • Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten (SGB V + XI)
  • Vermittlung weiterer Hilfen – Essen auf Rädern, Hausnotruf,
    Haushaltsauflösung, Hauswirtschafter, 24-Stunden-Pflege u.v.m

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Telefon: +49 08051 68860 und vereinbaren Sie einen Termin!