Mit der Bewilligung eines Pflegegrades haben Sie einerseits den Anspruch, andererseits die Verpflichtung zu regelmäßiger Beratung durch professionelle
Pflegefachkräfte.
- Regelmäßige Beratungsbesuche - ohne dass Sie selbst an den erneuten Besuch denken müssen
- Unterstützung bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse
- Pflegeschulung gemäß § 45 SGB XI für pflegende Angehörige mit 90 min Dauer
- Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten (SGB V + XI)
- Vermittlung weiter Hilfen - Essen auf Rädern, Hausnotruf, Haushaltsauflösung, Hauswirtschafter, 24-Stunden-Pflege
- u.v.m
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