Das Pflegegesetz gesteht Ihnen bei Bedarf neben den Pflegeleistungen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 104 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 208 Euro monatlich (erhöhter Betrag).
Diese Leistungen beinhalten bspw.:
Sin dieser zusätzlichen Leistungen ist es, Sie als pflegende Angehörige zu entlasten.
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